Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB und Datenschutzerklärung
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Tinten & Toner Vertriebs GmbH
Pasching Point 6, 4061 Pasching, Austria
FN: 252066k, UID ATU58143547
1. Geltungsbereich
Die Firma Tinten & Toner Vertriebs GmbH verkauft und liefert ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von Tinten & Toner Vertriebs GmbH sind selbst dann nicht bindend, wenn Tinten & Toner Vertriebs GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Mündliche vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Tinten & Toner Vertriebs GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von Tinten & Toner Vertriebs GmbH gelieferten Ware gelten ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Käufer akzeptiert.
2. Wirksamkeit von Vereinbarungen
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Soweit die Geschäftsfiihrung nicht binnen
3 Wochen den Geschäftsabschluss schriftlich ablehnt.
3. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften vereinbart, so liefert Tinten & Toner Vertriebs GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Angegebene Qualitäts-, Maß- und Analysenangaben können geringfügig unter- oder überschritten werden.
4. Lieferungen
Angegebene Liefertermine können von Tinten & Toner Vertriebs GmbH (soweit kein Fixgeschäft vereinbart ist) über- oder unterschritten werden.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus für den Kunden irgendwelche Rechtsansprüche erwachsen. Tinten & Toner Vertriebs GmbH steht es frei, die Art der Versendung der Ware und die Transportmittel auszuwählen.
Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Käufer. Teillieferungen sind zulässig.
5. Preise
Den Lieferungen von Tinten & Toner Vertriebs GmbH liegen jeweils die in der zuletzt herausgegebenen Preisliste festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist Tinten & Toner Vertriebs GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen.
Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist Tinten & Toner Vertriebs GmbH berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.
6. Fälligkeit und Verzug
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Tinten & Toner Vertriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 Prozent (über dem Basiszinssatz) pro Monat zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, der Tinten & Toner Vertriebs GmbH sämtliche von ihr aufgewendeten Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und die Kosten von Inkassobüros rückzuerstatten.
Rechnungsbeträge gelten als vom Käufer anerkannt, wenn er einer Rechnung nicht binnen 2 Wochen ab Abrechnungsdatum schriftlich wiederspricht.
Zahlungen des Käufers werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf Zinsen und dann auf Kapital angerechnet. Sind bereits Kosten im Zuge von Eintreibungen entstanden, werden Zahlungen primär auf diese Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist Tinten & Toner Vertriebs GmbH berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten oder Vertragsverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.
Tinten & Toner Vertriebs GmbH ist fiir diesen Fall weiterhin berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Ware zu begehren.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr ein pauschaler Schadensersatz in der Höhe von zumindest 25 Prozent des Kaufpreises zu. Sie ist weiters berechtigt, ein Benutzungsentgelt in der Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises pro Jahr der Benützung und eine gleich hohe Abgeltung der eingetretenen Wertminderung zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes behält sich Tinten & Toner Vertriebs GmbH ausdrücklich vor.
Eine Aufrechnung von Forderungen gegenüber der Tinten & Toner Vertriebs GmbH geben Forderungen von Tinten & Toner Vertriebs GmbH durch den Käufer ist aus-geschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Tinten & Toner Vertriebs GmbH. Sollte die Ware von dem Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der von diesem zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Tinten & Toner Vertriebs GmbH abgetreten.
Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Tinten & Toner Vertriebs GmbH abzuführen.
Sollte die Ware vor Bezahlung gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer Tinten & Toner Vertriebs GmbH innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Firma Tinten & Toner Vertriebs GmbH garantiert bei gelieferten Produkten und Leistungen nur genau für die schriftlich in Verträgen oder eigenen Auftragsbestätigungen festgehaltenen Eigenschaften. Tinten & Toner Vertriebs GmbH garantiert für keinerlei darüber hinausgehenden Eigenschaften, Qualität oder Merkmale oder für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn diese aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte.
Für die Anzeige von Mängeln gilt §377 HGB. Das Recht auf Gewährleistung muss jedenfalls binnen 6 Monaten ab Übernahme der jeweiligen Leistungen durch den Käufer geltend gemacht werden. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.
Bei berechtigter Mängelrüge steht es Tinten & Toner Vertriebs GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaftenWare gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, wodurch dem Käufer keine über die Rückzahlung des Kaufpreises hinausgehenden Rechte erwachsen.
Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist Tinten & Toner Vertriebs GmbH des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche einer Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Tinten & Toner Vertriebs GmbH in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme den zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern Tinten & Toner Vertriebs GmbH dies wünscht, an Tinten & Toner Vertriebs GmbH zurückzustellen.
Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten haftet Tinten & Toner Vertriebs GmbH bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Innerhalb dieses Zeitraumes wird Tinten & Toner Vertriebs GmbH dem Käufer keine für eine allfällige Mängelbehebung erforderliche Materialien Rechnung stellen.
Reklamationsware wird von der Fa. Tinten & Toner Vertriebs GmbH abgeholt, da sonst kein Reklamationsanspruch geltend gemacht werden kann.
Frachtkosten:
· bei berechtigter RMA werden die Kosten von Tinten & Toner Vertriebs GmbH übernommen
· bei unberechtigter RMA werden als Kostenpauschale ?7,0 exkl. MwSt. verrechnet
· bei Falschbestellungen wird, sofern Tinten & Toner Vertriebs GmbH einer Rücknahme der Produkte schriftlich zustimmt, eine Kostenpauschale von 20 % ver rechnet.
· bei Fehllieferungen werden die Transportkosten von Fa. Tinten & Toner Vertriebs GmbH übernommen
9. Lizenzen, Rechte, Patente
Der Käufer garantiert, dass er an den zur Bearbeitung übergebenen Materialien bzw. für die beauftragte Leistung alle erforderlichen Urheber-, Marken-, Patent- bzw. sonstigen Nutzungs- und gewerblichen Schutzrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und er hat dies auf Anforderung in geeigneter Form nachzuweisen. Tinten & Toner Vertriebs GmbH trifft bezüglich dieser Rechte keine wie immer geartete Prüfpflicht. Der Käufer verpflichtet sich, Tinten & Toner Vertriebs GmbH für jeglichen Schaden, der aus etwaigen Verletzungen derartiger Rechte Dritter durch die Leistungserbringung entsteht, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten, inklusive des Aufwandes der (allfällig versuchten) Abwehr derartiger Ansprüche.
Vom Käufer bei gebrachten Materialien werden auf Gefahr und Risiko des Käufers bei Tinten & Toner Vertriebs GmbH gelagert. Für die Erstellung empfehlenswerter Sicherheitskopien ist der Käufer selbst verantwortlich. Jede Haftung aus dem Verlust von Vormaterialien ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Auflösung
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz von Tinten & Toner Vertriebs GmbH. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für den BEZIRK Linz-Stadt vereinbart.
Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so be-einträchtigt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die Vertrags-partner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzten, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
11. Besondere Bedingungen für Gerätestellung auf Probe
Für die Überlassung von Geräten auf Probe gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden besonderen Bedingungen.
Das zur Probe überlassene Gerät bleibt im Eigentum von Tinten & Toner Vertriebs GmbH. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden so verpflichtet sich der Kunde, Tinten & Toner Vertriebs GmbH unverzüglich, längstens innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung ihres Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
Tinten & Toner Vertriebs GmbH ist berechtigt, das Probegerät jederzeit durch ein Gleichartiges zu ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich das Gerät den Empfehlungen von Tinten & Toner Vertriebs GmbH entsprechend zu verwahren.
Die Reparatur von Schäden durch Fehlbedienungen oder durch Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien durch den Kunden gehen zu dessen Lasten.
Tinten & Toner Vertriebs GmbH ist von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, falls an den Geräten Veränderungen vorgenommen werden oder deren Standort ohne Zustimmung von Tinten & Toner Vertriebs GmbH geändert wird, andere als von Tinten & Toner Vertriebs GmbH genehmigte Materialien verwendet oder von Personen Eingriffe am Gerät vorgenommen werden, die nicht von Tinten & Toner Vertriebs GmbH autorisiert sind. Tinten & Toner Vertriebs GmbH steht das Recht zu, in einem solchen Fall das Gerät jederzeit ohne Vorankündigung abzuholen.
Die Dauer der Probestellung ist mit 2 Wochen beschränkt, es sei denn, dass schriftlich eine andere Probedauer vereinbart wurde. Nach dem Ablauf der vereinbarten Probedauer kann Tinten & Toner Vertriebs GmbH das Gerät ohne Vorankündigung abholen lassen. Die vereinbarte Druck-, Kopien-, Scananzahl bzw. Laufmeter stellt eine unentgeltliche Leistung an den Kunden durch Tinten & Toner Vertriebs GmbH dar. Fertigt der Probegerät-Nehmer mehr als die vereinbarte Anzahl an, so werden diese zu den angeführten Bedingungen verrechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, Tinten & Toner Vertriebs GmbH von jeder Änderung des Firmenwortlautes, der Fakturen- unter Installationsadresse schriftlich zu verständigen. Das Gerät ist bis zu seiner Abholung auf Gefahr des Kunden in dessen Räumen aufgestellt. Die Gefahr der, (wenn auch nur zufälligen) Beschädigung oder der Zerstörung durch ein Ereignis höherer Gewalt trifft daher den Kunden.
12. Einschulung von Bedienungskräften
Der Käufer wird 2 Bedienungskräfte nennen, die für die Bedienung des Automaten eingeschult werden, soweit für diesen Automaten noch keine Einschulung stattgefunden hat.
Der Käufer garantiert, dass sich die Bedienungskräfte an die Bedienungsanleitungen halten und wird dem Verkäufer jeder Wechsel in der Person der Bedienungskräfte mitteilen. Werden weitere Einschulungen vom Käufer gewünscht, so führt diese der Verkäufer auf Kosten des Käufers gemäß jeweils gültiger Preisliste durch.
13. Service & Reparaturen
Wird vom Käufer und der Firma Tinten & Toner Vertriebs GmbH ein gesonderter Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen, führt die Firma Tinten & Toner Vertriebs GmbH Service und Reparatur aufgrund dieses Vertrages durch.
Pasching, März 2018